Was eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen bedeutet – inklusive Praxistipps zu Kassensystemen
Die Diskussion um die Mehrwertsteuerumstellung für Speisen in der Gastronomie hat in den letzten Jahren für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Auch 2026 soll es laut Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eine Änderung geben: Das Kabinett hat die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen und Getränke als Steuerentlastung für Gastronomen beschlossen. Vielleicht fragen Sie sich nun: Bleibt die Umsatzsteuer auf Speisen wirklich dauerhaft bei 7 %, oder wird sie wieder auf 19 % angehoben? Und was bedeutet das für Ihren Betriebsalltag – insbesondere im Hinblick auf Kassensysteme?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten, zeigen Vor- und Nachteile der Steuerregelung auf und geben praktische Tipps, wie Sie Ihre Kassensysteme von REA Card rechtskonform aufstellen können.
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer wirkt sich direkt auf die tägliche Abrechnung aus. Kassensysteme müssen die unterschiedlichen Steuersätze automatisch und korrekt verarbeiten. Entscheidend ist die korrekte Konfiguration - hier kommen die Kassensysteme von REA Card ins Spiel. REA Card bietet Lösungen und Services, die optimal auf Gastronomieprozesse zugeschnitten sind.
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Wenn Sie die Anpassung selbst vornehmen möchten, nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Hilfe: Anleitung zur Mehrwertsteuer-Umstellung
Seit der Corona-Pandemie wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants und Cafés von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Regelung war ursprünglich als Übergangslösung gedacht, wurde jedoch mehrfach verlängert. Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen steht nun im politischen Fokus.
Nein. Getränke sind nicht umfasst und werden weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.
Nein. Steuersätze müssen aktiv gepflegt und den Artikeln zugeordnet werden. Ein Software-Update allein reicht in der Regel nicht aus.
Nachvollziehbarkeit. Prüfer erwarten klare Belege, korrekte Bons und ordnungsgemäße Exporte. Achten Sie auf konsistente Einstellungen und eine saubere Dokumentation.
Verlässliche Informationen finden Sie beispielsweise beim Bundesfinanzministerium sowie bei DEHOGA für branchenspezifische Einordnungen: https://www.bundesfinanzministerium.de/ · https://www.dehoga.de/
Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen kann der Gastronomie Planungssicherheit und wirtschaftlichen Spielraum geben und sie nachhaltig entlasten. Entscheidend ist die fehlerfreie Umsetzung im Kassensystem – von der Pflege der Artikelstammdaten bis zu Belegen und Exporten. Mit Kassen- und Bezahllösungen von REA Card lässt sich die Umstellung strukturiert, rechtskonform und praxistauglich abbilden.
Für weitere Fragen lohnt sich ein Blick in die einschlägigen Steuergesetze, auf die Seite des Bundesfinanzministeriums oder bei DEHOGA für Brancheninformationen und Praxisbeispiele.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.