Was Unternehmen über die gesetzliche Meldepflicht wissen müssen – inklusive praktischer Tipps von REA Card
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme gemäß § 146a Abgabenordnung (AO). Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem – etwa eine moderne Registrierkasse oder ein Kassensystem – einsetzen, müssen dieses dem zuständigen Finanzamt melden. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und die Steuerehrlichkeit zu sichern.
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Die Mitteilungspflicht verpflichtet Unternehmen, elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme, Registrierkassen, Tablet-Kassen) dem Finanzamt zu melden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche, sobald ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird.
Weitere Informationen stellt das Bundesfinanzministerium bereit.
Bereiten Sie folgende Informationen vor:
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Eine weitere Auswahl finden Sie auf den Produktseiten von REA Card oder in unseren Branchenlösungen.
Es drohen Nachfragen des Finanzamts und Bußgelder. Eine rechtzeitige Meldung ist dringend zu empfehlen.
Ja, jedes einzelne Kassensystem muss separat gemeldet werden.
Ja, auch mobile Kassensysteme und App-basierte Lösungen sind betroffen.
Die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil der Steuertransparenz. Mit professionellen Lösungen seriöser Anbieter wie REA Card stellen Unternehmen sicher, dass sie rechtskonform arbeiten und zukünftigen Prüfungen gelassen entgegensehen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.