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Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland

Was Unternehmen über die gesetzliche Meldepflicht wissen müssen – inklusive praktischer Tipps von REA Card

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Warum die Mitteilungspflicht wichtig ist

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme gemäß § 146a Abgabenordnung (AO). Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem – etwa eine moderne Registrierkasse oder ein Kassensystem – einsetzen, müssen dieses dem zuständigen Finanzamt melden. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und die Steuerehrlichkeit zu sichern.

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Was ist die Mitteilungspflicht?

Die Mitteilungspflicht verpflichtet Unternehmen, elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme, Registrierkassen, Tablet-Kassen) dem Finanzamt zu melden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche, sobald ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen stellt das Bundesfinanzministerium bereit.

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Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Kassensystem richtig

1. Daten sammeln

Bereiten Sie folgende Informationen vor:

2. Meldung über ELSTER

3. Bestätigung abwarten

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Vorteile der Mitteilungspflicht

Nachteile / Herausforderungen

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Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?

Es drohen Nachfragen des Finanzamts und Bußgelder. Eine rechtzeitige Meldung ist dringend zu empfehlen.

Muss ich jedes einzelne Gerät melden?

Ja, jedes einzelne Kassensystem muss separat gemeldet werden.

Gilt die Mitteilungspflicht auch für mobile Kassen-Apps?

Ja, auch mobile Kassensysteme und App-basierte Lösungen sind betroffen.

Fazit

Die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland ist ein zentraler Bestandteil der Steuertransparenz. Mit professionellen Lösungen seriöser Anbieter wie REA Card stellen Unternehmen sicher, dass sie rechtskonform arbeiten und zukünftigen Prüfungen gelassen entgegensehen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.