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Terminalpflicht in Deutschland - Was Händler jetzt wissen müssen

Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs schreitet voran – und mit ihr die gesetzliche Verpflichtung für Händler, bargeldlose Zahlungsmethoden anzubieten. Die sogenannte Terminalpflicht ist dabei ein zentraler Bestandteil. Doch was genau bedeutet sie, wen betrifft sie – und wann wird sie verbindlich?

Inhaltsverzeichnis

Terminalpflicht: Was Bäckereien, Gastronomie & Dienstleister jetzt wissen sollten

Es gibt aktuell keine bundesweit gültige Terminalpflicht. Politisch wird jedoch eine digitale Zahloption zusätzlich zu Bargeld diskutiert. Wer heute Prozesse und Technik vorbereitet, ist im Fall neuer Vorgaben schneller compliant – und profitiert schon jetzt von höherer Kundenzufriedenheit.

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Was bedeutet „digitale Zahloption“?

Unter „Terminalpflicht“ wird meist eine Vorgabe verstanden, zusätzlich zu Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit bereitzuhalten – z. B. Girocard, Kreditkarte, Debitkarte oder Wallet (Apple Pay/Google Pay). Aktuelle Rechtslage: Kein Gesetz in Kraft. Ein möglicher Geltungsbereich und Starttermin wären erst mit einem Gesetz festgelegt.


Praxis: Was heißt das konkret am PoS?

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Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es schon eine Pflicht?

Nein. Bisher kein Gesetz in Kraft. Es wird politisch diskutiert, zusätzlich zu Bargeld mindestens eine digitale Zahloption vorzuschreiben.

Welche Zahlarten zählen als „digital“?

Das wäre erst im Gesetz definiert. Aus heutiger Sicht: Karte (Girocard/Debitkarte/Kreditkarte) oder Wallet (Apple Pay/Google Pay) – zusätzlich zu Bargeld.

Muss ich mich jetzt schon umstellen?

Es ist sinnvoll, Kompatibilität und Prozesse zu prüfen. Wer heute vorbereitet, spart später Zeit und Kosten.

Bleibt Bargeld bestehen?

Ja – es geht um Wahlfreiheit (Bargeld plus Digital), nicht um ein Bargeldverbot.


Fazit

Auch ohne verbindliche Terminalpflicht lohnt sich die Vorbereitung: bessere Kundenerfahrung, schnellere Abwicklung, weniger Barhandling – und Sie sind für mögliche Vorgaben gerüstet. Mit REA Card erhalten Sie Terminal, Kasse & Integration aus einer Hand.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuer- oder Rechtsberatung.