Die neue Kassen-Nachschau
Kasse gut, alles gut: Seit Januar 2018 erlaubt die Abgabenordnung der Finanzverwaltung eine Kassen-Nachschau (unangekündigte Betriebsprüfung). Bei der Kassen-Nachschau wird geklärt, ob Sie sämtliche Kassendaten ordnungsgemäß erfassen. Elektronische Kassensysteme gelten als Teil der Buchführung und unterliegen somit der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. REA Kassensysteme unterstützen Sie in der ordnungsgemäßen Kassenführung.
REA Card hat keinen Einfluss darauf, ob und wann Ihre Kasse kontrolliert wird. Die Prüfung liegt im Ermessen der Finanzbehörden und betrifft das Verhältnis zwischen diesen und Ihnen.
Unser Tipp: Informieren Sie im Fall einer Kassen-Nachschau sofort Ihren Steuerberater. Wenn Sie technische Fragen haben, ist unsere technische Hotline selbstverständlich gern für Sie da.
Sie möchten mehr wissen? Weitere Infos und unseren Erklärfilm zum Thema Kassen-Nachschau finden Sie hier.
Mühltal, 19. März 2018
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