GDPdU und GoBD: Was bedeutet das eigentlich?
Ab Januar 2017 gilt eine neue Regelung des Finanzministeriums zur digitalen Betriebsprüfung. Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine neue Kasse brauchen und was genau „GDPdU/GoBD-konform" bedeuet. Deshalb hier eine kurze Erklärung: GDPdU bedeutet „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen". Leicht einzuprägen mit folgendem Satz: „Gib dem Prüfer Deine Unterlagen." GoBD sind in Weiterentwicklung der Richtlinien die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – noch schwerer zu merken.
Im Klartext bedeutet die neue Regelung, dass Sie den Finanzbehörden Bewegungsdaten wie Finanzberichte, Journaldaten, Einzelverkäufe, Warengruppenberichte und Stammdaten etc. schon jetzt elektronisch bereitstellen müssen – wenn Ihre Kasse die technischen Voraussetzungen erfüllt bzw. durch ein Update erfüllen könnte. Für den Fall, dass Ihre Kasse bauartbedingt den gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, dürfen Sie dieses Gerät noch bis zum 31. Dezember 2016 in Ihrem Betrieb einsetzen.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie hier.
Wir haben für Sie einen Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt.
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