Neue EBA-Leitlinien
Anzeigepflicht für Nutzer der PSD II-Bereichsausnahmen
Aufgrund neuer Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zur PSD II (Payment Services Directive 2) sind viele Händler gefordert, aktiv zu werden.
Betroffen sind Unternehmen, die Zahlungsinstrumente in begrenzten Netzen (limited network) oder für sehr begrenzte Produktangebote (limited range) herausgeben. Zu diesen sogenannten PSD II-Bereichsausnahmen zählen beispielsweise REA Gutschein- und Kundenkarten, da diese nur im ausgebenden Geschäft eingelöst werden können.
Hat der Umsatz seiner Zahlungsvorgänge in den vorangegangenen 12 Monaten den Betrag von 1 Mio. € überschritten, dann muss ein Händler jetzt tätig werden.
Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit eine Anzeige über die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme abgegeben haben, müssen eine erneute Anzeige bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einreichen. Wichtig: Nur der Herausgeber von Zahlungsinstrumenten ist zur Abgabe einer (Neu-)Anzeige verpflichtet.
Die Meldepflicht besteht bereits seit 2018, muss nun jedoch bis spätestens 01. September 2022 erneuert werden, damit der Registereintrag nicht gelöscht wird. Zudem müssen die Meldungen ab sofort von jedem Händler selbst vorgenommen werden, eine Verbandsmeldung ist nicht mehr möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie bei der BaFin:
BaFin - Fachartikel - Die Zeit läuftVeröffentlicht: