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Neue Händlerbedingungen für EC-Verfahren ab 1. Januar 2013

Am 1. Januar 2013 ändern sich die Händlerbedingungen für die Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren im Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA. Sie sind die Bedingung für den Einsatz des EC-Verfahrens an Ihrem Terminal. Die neuen Händlerbedingungen resultieren aus Marktveränderungen durch das Zusammenwachsen des SEPA-Raums und der Einführung neuer Services.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Die neuen Händlerbedingungen für die Teilnahme am Electronic-Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft gelten als genehmigt und angenommen, wenn dagegen kein Widerspruch einlegt wird. Ein Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des entsprechenden Schreibens beim kontoführenden Kreditinstitut des Händlers eingelegt werden.