Die Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erwirtschafteter Gelder/Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Das Geldwäschegesetz ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Das Geldwäschegesetz können Sie zum Beispiel hier nachlesen.
Als Dienstleister im Finanzsektor unterliegt REA den Regelungen des Geldwäschegesetzes. Daher sind wir verpflichtet unseren Vertragspartner, vor Eingehen der Vertragsbeziehung zu identifizieren.
Gerne teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente wir von Ihnen benötigen.
Kontaktieren Sie unsgerne unter folgender E-Mail kundenbetreuung@rea-card.de.
Wenn Sie die Dokumente nicht einreichen, kann REA Ihr Zahlungssystem nicht zur Nutzung freischalten und ist gezwungen, die Vertragsbeziehung zu beenden.
Das Geldwäschegesetz regelt in § 11 die Durchführung der Identifizierung. In Absatz 6 dieses Paragraphen sind Ihre Mitwirkungspflichten, wie z.B. die Einreichung der notwendigen Informationen und Dokumente, aufgeführt.
Der wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist die natürliche Person, in deren Einfluss und Kontrolle der Vertragspartner steht. Bei z.B. Einzelhändlern ist dies in der Regel der Vertragspartner selbst. Bei Kapital- und Personengesellschaften ist dies die natürliche Person, die mehr als 25% der Kapital- und Stimmrechtsanteile hält. Sollte bei einer Gesellschaft weder mittelbar, noch unmittelbar, eine natürliche Personen 25% oder mehr der Kapitalanteile halten oder 25% oder mehr der Stimmrechte kontrollieren, muss/müssen der/die Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigte erhoben werden.
Wenn sich der wirtschaftlich Berechtigte ändert, müssen Sie dies REA umgehend mitteilen.
Das Postident-Verfahren dient zur Identifizierung. REA schickt der zu identifizierenden Person einen Postident Coupon zu. Mit dem Coupon und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass muss die zu identifizierende Person sich von einem Postmitarbeiter in einer Postfiliale Ihrer Wahl identifizieren lassen. Die Post sendet dann den ausgefüllten Postident-Coupon an REA zurück und bestätigt damit die Identifizierung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.deutschepost.de/de/p/postident/privatkunden/identifikation-in-der-filiale.html
Sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung verlegt haben, können Sie diese bei Ihrem jeweiligen zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt anfordern.
Gerne helfen wir Ihnen zu unseren Hotlinezeiten weiter.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06154/638-200