Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden erweitert und bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert.
Was hat sich geändert?
Die aktuelle Meldung zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.
Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Corona-bedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen.
Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert.
Nun können auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann demnach, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten), u. a. für folgende Produkte von REA Card beantragt werden:
Wichtig für eine Förderung sind auch die digitalen Bausteine, wie z.B. eine Datev-Kassenanbindung, kontaktlose Zahlung und REA eBon zusammen mit einem REA Zahlungsverkehrssystem oder die Smorder-App.
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung: Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet werden!
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2021 über einen prüfenden Dritten einzureichen, z.B. Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus: FAQ Überbrückungshilfe
Finden Sie hier die passende Antwort!
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite und geben keine Garantie für eine Förderung. Alle Angaben und Informationen haben wir lediglich anhand der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ für Sie gesammelt und zusammengestellt.